Urnen-Reihenstellen

Werden der Reihe nach vergeben und können nicht ausgesucht werden. Die Größe beträgt 50 mal 50 cm. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und ist nicht verlängerbar. Die Zubettung einer Urne ist nicht gestattet. Eigene individuelle Bepflanzung ist erlaubt.

Das Aufstellen von Gedenksteinen ist in begrenztem Umfang zulässig. Die Bestimmungen hierfür müssen bei der jeweiligen Verwaltung erfragt werden. Stellen dieser Art werden nicht von jedem Friedhof angeboten, im Bedarfsfall muß auf dem gewünschten Friedhof nachgefragt werden.

Die Kosten für die Belegung sind günstiger als bei Urnenwahlstellen. Bei Preisvergleichen der Friedhofsgebühren ist darauf zu achten, daß bei städtischen Friedhöfen wichtige Leistungen im Friedhofspreis nicht enthalten sind.

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